Landespflegegeld in Deutschland: Der große Bundesländer-Vergleich 2025 I 1000€ in Bayern absahnen!

Bis zu 1000€ Landespflegegeld möglich:

Sie pflegen einen Angehörigen oder sind selbst pflegebedürftig? Dann haben Sie vermutlich schon vom bayerischen Landespflegegeld gehört – jährlich 1.000 Euro zusätzlich zur regulären Pflegeversicherung. Doch was ist mit den anderen 15 Bundesländern? In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie, welche Bundesländer vergleichbare Unterstützungsleistungen bieten und wer davon profitieren kann.

💰 Was ist Landespflegegeld überhaupt?

Landespflegegeld ist eine freiwillige Zusatzleistung einzelner Bundesländer, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt wird. Wichtig zu wissen: Es handelt sich nicht um eine bundesweite Leistung, sondern um landesspezifische Programme, die sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.

Der entscheidende Unterschied zum regulären Pflegegeld: Während das Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bundeseinheitlich geregelt ist, entscheidet jedes Bundesland selbst, ob und in welcher Form es ein zusätzliches Landespflegegeld gewährt.

Landespflegegeld in Deutschland – Bis zu 1000€ in Bayern

🏆 Bayern: Das Vorbild für ganz Deutschland

Das bayerische Modell im Detail

Seit dem 1. September 2018 zahlt Bayern als einziges Bundesland ein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2. Das Besondere: Die Leistung ist völlig unabhängig von Einkommen, Vermögen oder Wohnform.

Die Eckdaten auf einen Blick:

  • 💶 Höhe: 1.000 Euro pro Jahr (Stand 2025)
  • ✅ Anspruch: Ab Pflegegrad 2
  • 🔓 Keine Einkommensprüfung
  • 🏠 Gilt für häusliche und stationäre Pflege

⚠️ Wichtiger Hinweis: Die bayerische Staatsregierung plant, das Landespflegegeld ab 2026 auf 500 Euro zu halbieren. Zudem wurde das Pflegegeldjahr 2025 um drei Monate verlängert, was faktisch einer Kürzung um 250 Euro entspricht.

So beantragen Sie das bayerische Landespflegegeld

✅ Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz in Bayern
  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Antragstellung bis 31. Dezember des jeweiligen Jahres

📄 Benötigte Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (online oder per Post)
  • Kopie des Pflegegrad-Bescheids
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Bei Bevollmächtigten: Vollmacht oder Betreuerausweis

Antragstellung:

  • 📍Am besten Online (via Elster-Zertifikat oder Personalausweis) hier
    Bayerisches Landesamt für Pflege
    Postfach 13 65
    92203 Amberg
    E-Mail: landespflegegeld@lfp.bayern.de

💡 Praxis-Tipp: Wenn Ihnen bis zum 31. Dezember noch nicht alle Unterlagen vorliegen, reichen Sie den Antrag zunächst unvollständig ein. So wahren Sie die Frist und können fehlende Dokumente später nachreichen. Nach der erstmaligen Bewilligung müssen Sie den Antrag nicht mehr jedes Jahr neu stellen – die Auszahlung erfolgt automatisch.

📍 Die anderen 15 Bundesländer im Detail

Leider bieten die übrigen 15 Bundesländer kein Bayern-analoges Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen an. Die Unterstützung beschränkt sich auf bestimmte Personengruppen, hauptsächlich Menschen mit Sinnesbehinderungen.

Baden-Württemberg

Zielgruppe: Ausschließlich blinde Menschen

💶 Leistungshöhe:

  • Erwachsene: 410 Euro monatlich
  • Minderjährige: 205 Euro monatlich

⚠️ Anrechnung bei Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 257,28 Euro (Erwachsene) / 52,28 Euro (Minderjährige)
  • Pflegegrad 3-5: 220,91 Euro (Erwachsene) / 15,91 Euro (Minderjährige)

📍 Zuständig: Stadt-, Landkreis- oder Gemeindeämter

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Berlin

Zielgruppe: Blinde, hochgradig sehbehinderte und gehörlose Menschen

💶 Leistungshöhe:

  • Blinde Personen: 182,64 Euro monatlich
  • Variable Beträge je nach Schwere der Behinderung

⚠️ Wichtig: Ab Pflegegrad 2 werden Leistungen der Pflegekasse teilweise angerechnet

📍 Zuständig: Bezirksämter

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Brandenburg 🌟

Besonderheit: Seit 1. Juli 2024 heißt die Leistung “Teilhabegeld” und wurde deutlich verbessert

Zielgruppe: Blinde, taubblinde und gehörlose Menschen

💶 Leistungshöhe:

  • Blinde Menschen: 425 Euro monatlich (vorher 345,80 Euro)
  • Taubblinde Menschen: 850 Euro monatlich (neu seit 2024)
  • Gehörlose Menschen: 106,60 Euro monatlich
  • Kinder: Jeweils die Hälfte

✅ Positive Entwicklung: Ab 2026 werden die Beträge jährlich dynamisch angepasst

📍 Zuständig: Landkreise und kreisfreie Städte

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Bremen

Zielgruppe: Blinde und schwerstbehinderte Menschen (GdB 100 mit bestimmten Merkzeichen)

💶 Leistungshöhe: Bis zu 384,53 Euro monatlich

⚠️ Besonderheit: Wer in einer Einrichtung mit öffentlicher Kostenübernahme lebt, erhält nur die Hälfte

📍 Zuständig: Sozialämter

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Hamburg

Zielgruppe: Ausschließlich blinde Menschen

💶 Leistungshöhe: Bis zu 519 Euro monatlich

📍 Zuständig: Bezirksämter für Soziales

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Hessen

Zielgruppe: Ausschließlich blinde Menschen

💶 Leistungshöhe: Abhängig vom Grad der Sehbehinderung

📍 Zuständig: Kreis- und Stadtverwaltungen

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Mecklenburg-Vorpommern

Zielgruppe: Blinde Menschen

💶 Leistungshöhe: Bis zu 430 Euro monatlich

📍 Zuständig: Kreis- und Stadtverwaltungen

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Niedersachsen

Zielgruppe: Blinde Menschen

💶 Leistungshöhe: Bis zu 320 Euro monatlich

📍 Zuständig: Kreis- und Stadtverwaltungen

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Nordrhein-Westfalen

Zielgruppe: Blinde und gehörlose Pflegebedürftige

💶 Leistungshöhe: Altersabhängig gestaffelt

📍 Zuständig: Landschaftsverband Rheinland (LVR), Kreis- und Stadtverwaltungen

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Rheinland-Pfalz

Zielgruppe: Schwerbehinderte Menschen mit GdB 100

💶 Leistungshöhe:

  • Erwachsene: 384 Euro monatlich
  • Kinder (1-18 Jahre): 192 Euro monatlich

⚠️ Wichtig: Bei häuslicher Pflege werden Leistungen der Pflegekasse angerechnet. Bei Pflegegrad 2 verbleibt in der Regel nur ein Restbetrag von 37 Euro

📍 Zuständig: Stadt- und Kreisverwaltungen

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Saarland

Zielgruppe: Blinde Menschen (Leistung heißt “Blindheitshilfe”)

💶 Leistungshöhe:

  • Erwachsene: 450 Euro monatlich
  • Minderjährige: 317 Euro monatlich

⚠️ Anrechnung bei Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 296,28 Euro (Erwachsene) / 164,28 Euro (Minderjährige)
  • Pflegegrad 3-5: 257,47 Euro (Erwachsene) / 127,91 Euro (Minderjährige)

📍 Zuständig: Landesamt für Soziales

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Sachsen

Zielgruppe: Blinde und gehörlose Menschen

💶 Leistungshöhe: Bis zu 333 Euro monatlich zusätzlich zum Pflegegeld

📍 Zuständig: Verwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Sachsen-Anhalt

Zielgruppe: Blinde und gehörlose Menschen

💶 Leistungshöhe: Bis zu 320 Euro monatlich

📍 Zuständig: Landkreise und kreisfreie Städte

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Schleswig-Holstein 🏆

Zielgruppe: Blinde und gehörlose Pflegebedürftige

💶 Leistungshöhe: Bis zu 694,68 Euro monatlich

🏆 Besonderheit: Höchstes Landesblindengeld in ganz Deutschland

📍 Zuständig: Sozialämter

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


Thüringen

Zielgruppe: Menschen mit Sinnesbehinderungen (Leistung heißt “Sinnesbehindertengeld”)

💶 Leistungshöhe:

  • Blinde Menschen: 472 Euro monatlich (unabhängig vom Alter)
  • Taubblinde Menschen: 644 Euro monatlich

⚠️ Anrechnung bei Pflegegrad:

  • Pflegegrad 2: 215,23 Euro
  • Pflegegrad 3-5: 150,45 Euro

📍 Zuständig: Landkreise und kreisfreie Städte

❌ Kein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen


🔍 Wichtige Unterschiede auf einen Blick

Anrechnungsregelungen beachten

⚠️ Achtung: In mehreren Bundesländern werden Leistungen der Pflegeversicherung auf das Landespflegegeld angerechnet. Das kann den tatsächlich ausgezahlten Betrag erheblich reduzieren.

Bayern als positive Ausnahme: Das bayerische Landespflegegeld wird NICHT mit anderen Leistungen verrechnet – die vollen 1.000 Euro kommen zusätzlich.

Wohnform spielt manchmal eine Rolle

🏠 In den meisten Bundesländern spielt es keine Rolle, ob die pflegebedürftige Person zu Hause oder in einem Pflegeheim lebt.

⚠️ Ausnahmen:

  • Bremen: Halbierung bei Heimunterbringung mit öffentlicher Kostenübernahme
  • Rheinland-Pfalz: Kein Blindengeld bei Pflegeheimunterbringung

💡 Praktische Tipps für Antragsteller

Zuständigkeiten kennen

Die Zuständigkeiten unterscheiden sich erheblich je nach Bundesland. Wenden Sie sich an die entsprechende Behörde:

  • Landesämter: Bayern (Landesamt für Pflege), Saarland (Landesamt für Soziales)
  • Bezirksämter: Berlin, Hamburg
  • Landkreise/Stadtverwaltungen: Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen
  • Sozialämter: Bremen, Schleswig-Holstein

Fristen nicht verpassen

📅 Bayern: Antrag bis spätestens 31. Dezember des jeweiligen Jahres

📅 Andere Bundesländer: Die Fristen variieren – erkundigen Sie sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde

Keine jährliche Neubeantragung in Bayern

✅ Gute Nachricht: In Bayern müssen Sie den Antrag nach der erstmaligen Bewilligung nicht jedes Jahr neu stellen. Die Auszahlung erfolgt automatisch, solange die Voraussetzungen erfüllt bleiben.

⚠️ Aber: Änderungen (Adresse, Pflegegrad, Bankverbindung) müssen Sie dem Landesamt mitteilen.

🎯 Steuerliche Behandlung und Anrechnung

Ist das Landespflegegeld steuerfrei?

✅ Ja! Das Landespflegegeld gilt als zweckgebundene Sozialleistung und ist in der Regel steuerfrei.

Wird es auf andere Sozialleistungen angerechnet?

✅ In Bayern: Nein! Das bayerische Landespflegegeld wird weder auf Grundsicherung noch auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es kommt vollständig zusätzlich.

⚠️ In anderen Bundesländern: Teilweise Anrechnung von Pflegeleistungen möglich

📍 Was passiert bei Umzug?

🏠 Umzug innerhalb des Bundeslandes: Neue Adresse beim zuständigen Amt melden – der Anspruch bleibt bestehen.

🚚 Umzug in ein anderes Bundesland: Der Anspruch auf Landespflegegeld entfällt in der Regel, da die Leistung an den Hauptwohnsitz im zahlenden Bundesland gebunden ist. Prüfen Sie rechtzeitig, ob das neue Bundesland vergleichbare Leistungen anbietet.

🎓 Fazit: Bayern bleibt einzigartig

Bayern ist und bleibt das einzige Bundesland, das ein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zahlt – unabhängig von der Art der Beeinträchtigung. Mit einer jährlichen Investition von rund 400 Millionen Euro setzt der Freistaat ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick

✅ Nur Bayern bietet ein allgemeines Landespflegegeld für alle Pflegebedürftigen

✅ Alle anderen 15 Bundesländer unterstützen ausschließlich Menschen mit Sinnesbehinderungen

✅ Größte Verbesserung 2024: Brandenburg mit neuem “Teilhabegeld” und deutlichen Erhöhungen

✅ Keine Anrechnung auf andere Sozialleistungen in Bayern – voller Zusatzbetrag

⚠️ Geplante Kürzung in Bayern: Ab 2026 Halbierung auf 500 Euro jährlich

📞 Unser persönlicher Tipp für Sie

Wenn Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig sind, lohnt es sich in jedem Fall, bei der zuständigen Behörde Ihres Bundeslandes nachzufragen, welche Unterstützungsleistungen verfügbar sind. Auch wenn nicht alle Bundesländer ein allgemeines Landespflegegeld anbieten, gibt es oft weitere Fördermöglichkeiten wie Zuschüsse für barrierefreies Wohnen, Entlastungsleistungen oder spezielle Pflegeinitiativen.

​💡Weitere Möglichkeiten Geld zu sparen oder zu erhalten:

Lassen Sie sich diese zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht entgehen – in der herausfordernden Situation der Pflege zählt jeder Euro! Wir hoffen, dass dieser umfassende Überblick Ihnen weiterhilft und Sie schnell zur passenden Leistung für Ihre Situation finden.

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